Wissenswertes Unser Lexikon hilft Ihnen gerne weiter

Holz I-III (17 02 01)
Meist aus Abbruch, Rückbau, Werkstätten, Umzügen oder ähnlichen Bereichen. Alle Hölzer wie:
Einwegpaletten
Dielen
Schaltafeln
Bretter
Türblätter
Balken
Schnittreste
Möbel
Spanplatten
Holz I-III (17 02 01)
Meist aus Abbruch, Rückbau, Werkstätten, Umzügen oder ähnlichen Bereichen. Alle Hölzer wie:
lackierte Türzargen / Fensterrahmen
Eisenbahnschwellen
Jägerzäune
Hölzer der Klasse IV müssen im Nachweisverfahren entsorgt und der thermischen Verwertung zugeführt werden.
1. Altholz
2. Asbest
Asbestabfälle und Asbestzementabfälle (17 06 05)
Baustoffe auf Asbestzementbasis, z.B. Dachplatten, Fassadeplatten, Blumenkästen o.ä.. Asbest ist als überwachungsbedürftiger Abfall deklariert und darf nur im Nachweisverfahren mit Übernahmeschein entsorgt werden. Die asbesthaltigen Baustoffe müssen staubdicht in reißfester Folie oder Big Packs verpackt sein.
Bestehend aus einem Gemisch aus allen Abfällen, die beim Bau sowie Abbruch anfallen. Gemische wie:
Kunststoffe
Folien
Pappe
Metalle
Kabel
Gipskartonplatten
Holz
Glas
Steine
Ziegel
Fliesen
Stoffe, die nicht über den Baumischabfall entsorgt werden dürfen sind z.B
Asbesthaltige Baustoffe (Eternitplatten)
Hölzer IV
Dämmstoffe unverpackt
Teerhaltige Baustoffe
Flüssige Lacke + Farben
3. Baumischabfall
4. Bauschutt recycelbar
Bauschutt recycelbar (17 01 07)
Ausschließlich mineralische Materialien wie z.B.:
Mauerwerk
Ziegelsteine
Reiner Betonabbruch
Fliesen und Kacheln
Dachziegel
Mörtel- und Putzreste
Waschbecken und Toiletten
WICHTIG!
Container die nicht ausschließlich mit mineralischen Bestandteilen gefüllt werden sind NICHT deponiefähig und müssen mit einem Aufpreis, bzw. als Baumischabfall berechnet werden!
Bauschutt I (100 % mineralisch)
Bestehend aus Fraktionen oder einem Gemisch aus:
Beton
Ziegeln
Dachpfannen
Estrich
Putz
Keramik
oder anderen mineralischen Stoffen
Bauschutt II
Bestehend aus Fraktionen oder einem Gemisch aus:
Gips
Gasbeton
Bims
Bauschutt III (sortierungsbedürftig)
Bestehend aus einem Gemisch von mind. 80 % mineralischem Anteil (Bauschutt), die durch Störstoffe (Holz, Folie, etc.) verunreinigt sind.
5. Bauschutt
6. Bodenaushub
Fraktionen aus Lehm, Sand, Kies oder Mutterboden ohne Verunreinigungen, die zur Rekultivierung einer oberirdischen Erddeponie zugeführt werden.
Erdaushub ohne Störstoffe (17 05 04)
Ausschließlich Erde wie z.B.:
Mutterboden
Sand
Erde
Lehm
WICHTIG!
Container die nicht ausschließlich mit Erde befüllt werden sind NICHT deponiefähig und müssen mit einem Aufpreis, bzw. als Baumischabfall berechnet werden!
7. Erde ohne Störstoffe
8. Erd- / Steingemisch
Dazu zählt:
Mutterboden
Sand
Erde
Lehm
Anteile von Kies und / oder Steinen
WICHTIG!
Container die weitere Verunreinigungen enthalten sind NICHT deponiefähig und müssen mit einem Aufpreis, bzw. als Baumischabfall berechnet werden!
Bestehend aus einem Abfallgemisch aus Holz, Pappe, Folien, die vornehmlich im Gewerbe und der Industrie anfallen.
9. Gemischte Verpackungen
10. Grün- und / oder Gartenabfälle
Grün- und Gartenabfälle werden unterteilt in zwei Sparten:
Gartenabfälle
bis zu einem Durchmesser von 15 cm
Baumschnitt
Kompost
Rasenschnitt
Anteile von Kies und / oder Steinen
Baumabfälle
über einem Durchmesser von 15 cm
Wurzeln
Stämme
Äste
Bestehend aus einem Abfallgemisch aus Pappe, Papier und Kartonagen, die vornehmlich im Gewerbe und der Industrie anfallen.
11. Papier / Pappe / Kartonage
12. Leichtbaustoffe
Leichtbaustoffe sind:
Gips
BIMS
Y-Tong
Porenbeton
Mit Anteilen Kies und Steinen
WICHTIG!
Container bei denen die oben genannten Fraktionen vermischt wurden sind NICHT recyclefähig und müssen mit einem Aufpreis, bzw. als Baumischabfall berechnet werden!
Gemische verschiedener Abfälle, die bei der Wohnungsauflösungen oder bei Entrümplungen anfallen. Nicht im Sperrmüll entsorgt werden können:
Matratzen
Kühlschränke
Monitore
Fernseher
Altreifen
Autobatterien
Flüssige Lacke
Farben
Ölradiatoren
Öle u. Fette
u. ä.
Für die Entsorgung dieser Sonderabfälle bieten wir Ihnen gerne alternative Lösungen an.
13. Sperrmüll
14. Übersicht der wichtigen Abfallschlüssel / Abfallbezeichnungen
Abfallschlüssel - Abfallbezeichnung
02 05 01 - Für den Verzehr ungeeignete Stoffe
07 02 13 - Kunststoffabfälle
10 11 12 - Glasabfall mit Ausnahme derjenigen, die unter 10 11 11 fallen
10 12 08 - Abfälle aus Keramikerzeugnissen, Ziegeln, Fliesen und Steinzeug (nach dem Brennen)
10 13 14 - Betonabfälle und Betonschlämme
12 01 05 - Kunststoffspäne und –drehspäne
15 01 01 - Verpackungen aus Papier und Pappe
15 01 02 - Verpackungen aus Kunststoff
15 01 03 - Verpackungen aus Holz
15 01 04 - Verpackungen aus Metall
15 01 05 - Verbundverpackungen
15 01 06 - Gemischte Verpackungen
15 01 07 - Verpackungen aus Glas
15 01 09 - Verpackungen aus Textilien
16 01 03 - Altreifen
17 01 01 - Beton
17 01 02 - Ziegel
17 01 03 - Fliesen, Ziegel und Keramik
17 01 06 - Gemische aus getrennten Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen oder Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
17 01 07 - Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen oder Keramik, mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 01 06 fallen
17 02 01 - Holz
17 02 02 - Glas
17 02 03 - Kunststoff
17 02 04 - Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten oder durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind
17 03 01 - Kohlehaltige Bitumengemische
17 03 02 - Bitumengemische mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 03 01 fallen
17 03 03 - Kohleteer und teerhaltige Produkte
17 05 04 - Boden und Steine mit Ausnahme derjenigen, die unter 14 05 03 fallen
17 05 08 - Gleisschotter mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 06 03 - Anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält
17 06 04 - Dämmmaterial mit Ausnahme desjenigen, das unter 17 06 01 und 17 06 03 fällt
17 06 05 - Asbesthaltige Baustoffe (1)
17 08 02 - Baustoffe auf Gipsbasis mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 08 01 fallen
17 09 01 - Bau- und Abbruchabfälle die Quecksilber enthalten
17 09 04 - Gemischte Bau- und Abbruchabfälle mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 09 01, 17 09 02 und 17 09 03 fallen
18 01 04 - Abfälle, an deren Sammlung und Entsorgung aus infektionspräventiver Sicht keine besonderen Anforderungen gestellt werden (z.B. Wund- und Gipsverbände, Wäsche, Einwegkleidung, Windeln)
19 12 01 - Papier und Pappe
19 12 02 - Eisenmetalle
19 12 03 - Nichteisenmetalle
19 12 04 - Kunststoff und Gummi
19 12 07 - Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 19 12 06 fällt
19 12 10 - Brennbare Abfälle (Brennstoffe aus Abfällen)
19 12 12 - Sonstige Abfälle (einschließlich Materialmischungen) aus der mechanischen Behandlung von Abfällen mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 12 11 fallen
19 12 09 - Mineralien (z.B. Sand, Steine)
19 13 02 - Feste Abfälle aus der Sanierung von Böden mit Ausnahme derjenigen, die unter 19 13 01 fallen
20 01 01 - Papier, Pappe und Karton
20 01 02 - Glas
20 01 36 - Gebrauchte, elektrische und elektronische Geräte mit Ausnahme derjenigen, die unter 20 01 21, 20 01 23 und 20 01 35 fallen
20 01 37 - Holz das gefährliche Inhaltsstoffe enthält
20 01 38 - Holz mit Ausnahme desjenigen, das unter 20 01 37 fällt
20 01 39 - Kunststoffe
20 01 40 - Metalle
20 02 01 - Biologisch abbaubare Abfälle
20 02 02 - Boden und Steine
20 02 03 - Andere, nicht biologisch abbaubare Abfälle
20 03 01 - Gemischte Siedlungsabfälle
20 03 02 - Marktabfälle
20 03 03 - Straßenkehrtechnik
20 03 07 - Sperrmüll
20 03 99 - Siedlungsabfälle a. n. g.